Allgemeine Bedingungen

Im Ferienpark 't Posterbos gelten die RECRON-Bedingungen. Bei der Anmietung eines Ferienhauses im Ferienpark 't Posterbos über die Genossenschaft der Eigentümer 't Posterbos U.A. (nachfolgend: Unternehmer) treten die folgenden Bedingungen als Zusatz zu den RECRON-BEDINGUNGEN für Ferienhäuser in Kraft. Sowohl der Urlauber als auch der Vermieter sind an diese allgemeinen Bedingungen gebunden.

RECRON-BEDINGUNGEN EINSEHEN

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN

Artikel 1: Definition

Ferienhaus: eines der 156 Ferienhäuser, die an Urlauber im Ferienpark 't Posterbos vermietet werden.

Artikel 2: Allgemeines

  1. Die Ferienunterkunft wird dem Urlauber durch Übergabe des Hausschlüssels zur Verfügung gestellt;
  2. Es wird davon ausgegangen, dass der Urlauber die Ferienunterkunft als Ferienunterkunft und das darin befindliche Inventar akzeptiert, es sei denn, er hat innerhalb von 16 Stunden nach dem Einzug in die Unterkunft gegenüber dem Unternehmer widersprochen;
  3. Jeder Urlauber ist verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen. Wenn die Unterkunft am Ende des Mietzeitraums sauber und ohne Schäden hinterlassen wird, erhält der Urlauber diese Kaution innerhalb eines Monats auf sein Bankkonto zurück;
  4. Der Urlauber darf nicht ohne Laken und Kopfkissenbezüge auf den Betten des Ferienhauses schlafen;
  5. Kann die Ferienwohnung dem Urlauber zu Beginn des Mietzeitraums aufgrund höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist der Unternehmer verpflichtet, sich zu bemühen, dem Urlauber eine gleichwertige Ferienwohnung anzubieten;
  6. Der Unternehmer haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Urlaubers, es sei denn, dieses Eigentum wurde gegen Quittung hinterlegt;
  7. Bei der Übergabe erhält der Urlauber einen oder mehrere Schlüssel und einen Schrankenpass. Die gleiche Anzahl muss am Ende der Mietzeit zurückgegeben werden. Bei Verlust werden 35 € pro Schrankenpass und 125 € pro Schlüssel von der Kaution abgezogen, die für den notwendigen Austausch aller Türschlösser verwendet wird. Schäden aufgrund von Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder des Ferienhauses müssen ebenfalls vom Urlauber ersetzt werden.

Artikel 3: Rechte und Pflichten des Unternehmers

  1. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Urlauber das Ferienhaus zum vereinbarten Zeitpunkt sauber und in gutem Zustand zu übergeben;
  2. Der Unternehmer kann das Ferienhaus zu jeder angemessenen Zeit besichtigen oder von potenziellen Urlaubern besichtigen lassen;
  3. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags darf der Mieter keine Änderungen an der Einrichtung und Ausstattung des Ferienhauses vornehmen, die zu einer Minderung des Wohnkomforts oder der Qualität der Einrichtung und/oder Ausstattung führen.

Artikel 4: Rechte und Pflichten des Urlaubers

  1. Der Urlauber darf die Ferienunterkunft nicht an Dritte vermieten oder von diesen nutzen lassen und auch nicht mehr Personen darin unterbringen, als zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurden. Wird (ohne schriftliche Genehmigung) die angegebene maximale Personenzahl überschritten, wird der Vertrag aufgelöst, wobei der Unternehmer alle Rechte auf eine vollständige Entschädigung behält;
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, das Ferienhaus mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen und es ordentlich und sauber zu halten, wobei er sich verpflichtet, jeden Schaden, der durch seine Handlungen oder Fahrlässigkeit am Ferienhaus, seiner Einrichtung, seinem Hausrat oder anderweitig verursacht wird, unverzüglich zu ersetzen. Dies gilt auch für den Verlust von Teilen des Mietobjekts, der Einrichtungsgegenstände oder des Hausrats;
  3. Am Ende des Mietzeitraums werden die Ferienwohnung und das darin enthaltene Inventar nach Ermessen des Unternehmers sauber übergeben;
  4. Der Urlauber darf das Ferienhaus nur als Urlaubsdomizil nutzen und darin keine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben;
  5. Es ist verboten, in der Ferienwohnung andere als die vom Unternehmer zu diesem Zweck installierten oder aufgestellten Koch- oder Waschgeräte zu verwenden;
  6. Es ist nicht erlaubt, die Anwohner durch Lärm, laute Musik, Geruch oder andere Formen der Belästigung zu belästigen;
  7. Besuche von Verwandten und/oder Bekannten sind erlaubt, Übernachtungen jedoch nicht. Es dürfen nicht mehr als die vereinbarte Anzahl von Personen in der Ferienwohnung übernachten;
  8. Autofahrer und andere Fahrzeuge müssen sich auf dem gesamten Gelände an die Höchstgeschwindigkeit von 20 km halten. Pro Ferienhaus ist ein Auto auf dem Gelände erlaubt. Andere Fahrzeuge müssen außerhalb der Schranken auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Es ist verboten, entlang von Durchgängen, in Grünanlagen oder auf Rasenflächen zu parken. Bei Zuwiderhandlung wird der Zugangsausweis eingezogen und die Einfahrt in den Park untersagt;
  9. Der Urlauber ist verpflichtet, das Haus gegen Zahlung des dafür vereinbarten Preises durch den Unternehmer reinigen zu lassen;
  10. Die Ferienwohnung muss am Abreisetag zwischen 9 und 9.30 Uhr (vormittags) in Absprache mit dem Unternehmer geräumt werden; wird die Nutzung der Unterkunft früher als zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) der Miete und/oder der Kosten. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Bedingungen erfüllen, können Sie einen Schadensersatzantrag wegen vorzeitiger Beendigung Ihres Aufenthalts direkt bei der Versicherungsgesellschaft einreichen.
    Bei der Ankunft sind wir jederzeit berechtigt, die Kaution für den betreffenden Bungalow zu erhöhen;
  11. In einer begrenzten Anzahl von Ferienhäusern sind bis zu zwei Haustiere erlaubt, sofern sie ein funktionierendes/aktives Flohhalsband haben. Dies muss im Voraus mit dem Unternehmer abgesprochen werden. Haustiere müssen im Park an der Leine geführt werden und dürfen andere Gäste in keiner Weise stören.

Artikel 5: Zahlung

  1. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung hat der Urlauber innerhalb von 10 Tagen eine erste Zahlung in Höhe von max. 50% des vereinbarten Preises (inkl. Anzahlung) an den Unternehmer zu leisten. Diese Zahlung ist eine Vorauszahlung auf den vereinbarten Preis und wird daher zum Zeitpunkt der Abrechnung vom vereinbarten Preis abgezogen. Der Restbetrag des vereinbarten Preises (einschließlich der Kaution) ist innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen;
  2. Bei Reservierungen innerhalb von 30 Tagen vor Mietbeginn ist der vereinbarte Preis (einschließlich Kaution) innerhalb von 10 Tagen vollständig zu zahlen. Bei Reservierungen innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums ist der vereinbarte Preis (einschließlich der Kaution) sofort zu zahlen.3. Mit der Reservierung erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden. Mit der definitiven Reservierung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Posterbos wirksam und rechtsgültig.

Artikel 6: Auflösung

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, wenn:

a. die Kaution nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt worden ist;

b. zu Beginn des Mietzeitraums nicht der gesamte vereinbarte Preis gezahlt wurde;

c. der Urlauber das Feriendomizil vorzeitig verlässt.

Ungeachtet der Haftung des Urlaubers für den vollen vereinbarten Preis in den unter a, b oder c genannten Fällen ist der Unternehmer verpflichtet, zur Begrenzung des in diesen Fällen entstandenen Schadens zu versuchen, das Objekt für die Zeit, in der der Urlauber es nicht bewohnt, anderweitig zu vermieten. Der in diesem Zusammenhang erhaltene Betrag wird vom vereinbarten, vom Urlauber geschuldeten Preis abgezogen, wobei ein Betrag von € 20,- für entstandene Verwaltungskosten einbehalten wird.

Artikel 7: Änderungen

Änderungen vor Beginn des Mietzeitraums können auf Wunsch des Urlaubers vorgenommen werden, soweit dies möglich ist, wofür dem Urlauber 20 € in Rechnung gestellt werden.

Artikel 8: Widerrufsbelehrung

Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber eine Entschädigung an den Unternehmer. Diese beläuft sich auf:

  • bei einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises
  • bei einer Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor dem Starttermin 50% des vereinbarten Preises
  • bei einer Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Beginn 75 % des vereinbarten Preises
  • bei Stornierung innerhalb eines Monats vor Beginn 90 % des vereinbarten Preises.

Die Vergütung wird nach Abzug der Verwaltungskosten anteilig zurückerstattet, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers von einem Dritten für denselben Zeitraum oder einen Teil desselben reserviert wird.

Ergänzungen:

  1. Nutzung für eine (vorübergehende) Unterbringung aufgrund des Fehlens einer tatsächlichen Wohnadresse an einem anderen Ort
  2. Nutzung als (vorübergehende) Unterkunft im Zusammenhang mit der Arbeit.
  3. Nutzung zu kommerziellen Zwecken in jeglicher Form.
  4. Jede andere Nutzung, die gegen die örtlichen Gesetze und Vorschriften verstößt
  5. Vorübergehend ist nicht länger als 6 Monate

Wenn der Unternehmer den Verdacht hat, dass die Erholungszwecke verletzt werden, ist er berechtigt, die Reservierung jederzeit entschädigungslos zu stornieren.

Wenn der Unternehmer den Verdacht hat, dass Erholungszwecke verletzt werden, und die Buchung innerhalb von 4 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgt, ist der Unternehmer berechtigt, die Buchung zu stornieren; in diesem Fall schuldet der Mieter dem Unternehmer 50 % der Miete.

Stellt der Unternehmer erst bei oder nach der Ankunft fest, dass der Mieter den Erholungszwecken zuwiderhandelt, ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung an Ort und Stelle zu stornieren und den/die Mieter aus der Unterkunft zu entfernen. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Mietpreises.

An- und Abreise

Wird die Nutzung der Unterkunft früher als zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin beendet, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete (oder eines Teils davon) und/oder der Kosten. Wenn Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben und die von der Versicherungsgesellschaft festgelegten Bedingungen erfüllen, können Sie einen Schadensersatzanspruch aufgrund einer vorzeitigen Beendigung Ihres Aufenthalts direkt bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen. Bei der Ankunft sind wir jederzeit berechtigt, die Kaution für den betreffenden Bungalow zu erhöhen.

Verhalten

Mit der Buchung erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden. Mit der definitiven Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Posterbos wirksam und rechtsgültig.

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen behält sich der Betreiber das Recht vor, Sie aufzufordern, den Park sofort zu verlassen, ohne dass der vereinbarte Preis oder ein Teil davon zurückerstattet wird.